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14.11.2020, 14:18 Uhr | Rolf Krause

Arbeits- und Schauweg entlang der Tarpenbek

Der Zaun muss weg!

Nach 2 Monaten reagiert die Verwaltung auf unseren aktuellen Vorstoß.
Vor 4 Jahren hat die CDU Langenhorn in kooperation mit der CDU Norderstedt den Anstoß gegeben.

Jetzt geht der "schwarze Peter" an den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG). Wir bleiben drann!


Zaun 2016
14.11.2020 -
Mitteilungsvorlage Bezirksamt
öffentlich
Drucksachen–Nr.:
Datum:
21-1721
04.11.2020
Aktenzeichen: 123.70-24

Beratungsfolge
Gremium 
Öffentlich Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-
Groß Borstel
Datum: 09.11.2020
 
Arbeits- und Schauweg entlang der Tarpenbek
 
Sachverhalt:
Im Ergebnis einer zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen Fachbehörde (BUKEA) abgestimmten
rechtlichen Bewertung wurde eine grundsätzliche Einigkeit dahingehend erzielt, dass
an Wegen, die nach § 60 BNatSchG benutzt werden dürfen, eine Verkehrssicherungspflicht
bezüglich atypischer Gefahren besteht (z. B. Brückengeländer), nicht jedoch bezüglich naturtypischer
Gefahren (Totholz, Wurzeln, matschige, vereiste Wege etc.).
Um die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die atypischen Gefahren zu gewährleisten
wurde zugleich Einvernehmen erzielt, dass der Weg für den Fahrradverkehr weiterhin gesperrt
bleiben muss, bis eine detaillierte Planung der Wegeverbindung auf Grundlage des Beschlusses
des Hauptausschusses vom 01.09.2020 aus Drucksachen-Nr. 21-1440 erfolgt.
Zugleich soll der Weg unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschilderung für Fußgänger
wieder geöffnet bzw. zugänglich gemacht werden.
Dies Einvernehmen zwischen dem Bezirksamt und der BUKEA steht allerdings zugleich unter
dem Vorbehalt einer Zustimmung des LIG, der hier ebenfalls die Grundeigentümerfunktion
wahrnimmt und an den die BUKEA in diesem Sinne herantreten wird.