Nach heftiger Kritik des Rechnungshofs an der Vorgehensweise bei der Verteilung von Bußgeldern an gemeinnützige Vereine, hat die Justizbehörde nun reagiert. Zukünftig soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Verteilergremiums nicht gleichzeitig in einem vom Bußgeldfonds begünstigten Verein sind. Der Rechnungshof hatte unter anderem festgestellt, dass ein Richter mehrfach als Mitglied eines Verteilungsgremiums einem Verein rund 60.000 Euro zugesprochen hatte, dessen Schatzmeister er zu dieser Zeit war.
Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der