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Neuigkeiten
17.06.2016, 07:00 Uhr
Seelmaecker fordert Stopp des Justizklüngels bei Bußgeldvergabe
Mittel müssen transparent und gerecht an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttet werden
Nach heftiger Kritik des Rechnungshofs an der Vorgehensweise bei der Verteilung von Bußgeldern an gemeinnützige Vereine, hat die Justizbehörde nun reagiert. Zukünftig soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Verteilergremiums nicht gleichzeitig in einem vom Bußgeldfonds begünstigten Verein sind. Der Rechnungshof hatte unter anderem festgestellt, dass ein Richter mehrfach als Mitglied eines Verteilungsgremiums einem Verein rund 60.000 Euro zugesprochen hatte, dessen Schatzmeister er zu dieser Zeit war.
Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der
CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist richtig, dass der Senator, der zunächst die
Beanstandungen durch den Rechnungshof zurückgewiesen hatte, jetzt endlich einlenkt und handelt. Allein der Verdacht einer Bevorzugung durch personelle Verflechtungen beschädigt das Vertrauen in die Justiz. Deshalb muss eine klare Trennung zwischen Verteilern und Empfängern sichergestellt werden. Klüngel in der Justiz darf es nicht geben. In Hamburg enden viele Strafverfahren mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage. Jährlich kommen so rund 2,3 Millionen Euro zusammen, die an Vereine verteilt werden. Diese Mittel
müssen transparent und gerecht an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttet werden.“